Lawinenkommission Imst

Einsatzplan:

A) Lawinenkommission Imst:

Vorsitzender:
Mag. Andreas Schaber
Bergstraße 15, 6460 Imst,
Tel.: +43 664 280 89 64, +43 5412 665 25 (Dienst)

 

Stellvertreter:
DI Thomas Huber
Putzenweg 37, 6460 Imst,
Tel.: +43 650 411 11 98, +43 664 333 07 83 (mobil), +43 5412 665 31 12 (Dienst)

Mitglieder:

Zuständigkeitsbereich:

Gemeindegebiet von Imst, im Besonderen jedoch auf die Bereiche:

  • sämtliche im Gebiet der Stadtgemeinde Imst befindlichen öffentlichen Straßen
  • gesamter Pisten- und Schigebietsbereich der Imster Bergbahnen
  • Bereich Latschenhütte
  • Wege zur Latschenhütte von der Untermarkter Alm
  • Wege zur Latschenhütte von der Oberstadt (Emlig, Maria Tafele und Auhöbweg)
  • Schneerutsch Wiesenweg

B) Sperrvorrichtungen für Straßen:

  • Scherengitter und Tafel Allgemeines Fahrverbot auf der L 246 im Bereich
    Zufahrt Linserhof
  • Schranken auf der L 246 nach der Zufahrt zum Kraftwerk Salvesen

Zusatz

Schranken im Bereich Boden – Zuständigkeit Bezirkshauptmannschaft Reutte

C) Arbeitsweise der Lawinenkommission:

Aufgabe der Lawinenkommission ist es;

  • den Bürgermeister im Sinne des § 3 und 4 des Katastrophenhilfsdienstgesetzes bei der Vorbereitung und Durchführung der Abwehr und der Bekämpfung von Lawinenkatastrophen zu beraten und zu unterstützen,
  • im Auftrag der Bezirkshauptmannschaft Imst als Straßenpolizeibehörde sowie der Organe der Straßenaufsicht, des Straßenerhalters und der Feuerwehr im Zusammenhang mit der Anordnung von Verkehrsbeschränkungen infolge Lawinengefahr die Lawinensituation zu beurteilen,
  • auf Verlangen der Imster Bergbahnen Ges.m.b.H. & Co. KG oder des Tourismusverbandes Imst die Lawinensituation zu beurteilen.

D) Meldung von Strassensperren:

Die Lawinenkommission hat die Bezirksleitzentrale bei der Polizeiinspektion Imst von der Notwendigkeit einer Straßensperre zu verständigen.

Telefonnummer Bezirksleitstelle (= Polizeiinspektion Imst): Tel. +43 591 337 100

Die Bezirksleitzentrale leitet die Mitteilung der Lawinenkommission unverzüglich an den Journaldienst der Bezirkshauptmannschaft Imst, an den Straßenmeister Hartmut Neurauter und an die Bezirkshauptmannschaft Reutte weiter.

Der Straßenmeister Hartmut Neurauter setzt sich mit dem Straßenarbeiter des Baubezirksamtes Reutte Herrn Friedl Georg in Verbindung.

E) Vollzug der Strassensperren:

Die Sperrvorrichtungen auf der L 246 im Bereich Imst werden durch Arbeiter der Straßenmeisterei Nassereith aktiviert. Diesbezüglich erteilt Straßenmeister Hartmut Neurauter die erforderlichen Anweisungen. Der Schranken im Bereich Boden wird durch Bedienstete des Baubezirksamtes Reutte – derzeit Herr Friedl Georg – geschlossen.

Bei Gefahr in Verzug ist jedes Mitglied der Lawinenkommission zur Sperre der Landesstraße aus eigenem Antrieb berechtigt. Die Vornahme der Sperre ist unverzüglich an die BLZ weiterzuleiten.

F) Aufhebung von Strassensperren:

Für die Aufhebung der Straßensperre ist, da Gefahr in Verzug nicht mehr vorliegt, die Bezirkshauptmannschaft Imst zuständig. Die Bezirkshauptmannschaft Imst wird sich jedoch an die Empfehlung der Lawinenkommission halten. Die Bezirkshauptmannschaft Imst hat weiters das Baubezirksamt Imst als Straßenerhalter zu verständigen. Der Bürgermeister (oder sein Stellvertreter als Einsatzleiter) verständigt über die Polizeiinspektoin Imst die Bezirkshauptmannschaft Imst. Die Sperrvorrichtungen dürfen erst nach Rückruf durch die Polizeiinspektion Imst an den Bürgermeister oder seinen Stellvertreter entfernt werden. Ein Lawinenjournaldienst ist bei der Bezirkshauptmannschaft Imst rund um die Uhr erreichbar.

G) Schneeräumung und Lawinenräumung durch die Strassenmeisterei Imst:

Mit der Räumung darf erst dann begonnen werden, wenn die Lawinenkommission festgestellt hat, dass keine akute Lawinengefahr mehr vorliegt. Während der Räumung bleibt die Straße gesperrt (Einvernehmen mit der Bezirkshauptmannschaft Imst herstellen wie unter Punkt E!).

H) Tagebuch:

Für die Lawinenkommission ist ein Tagebuch zu führen, das mindestens folgende Daten enthalten soll:

Datum und Uhrzeit der Tätigkeit (auch dann, wenn keine Maßnahmen getroffen werden müssen), teilnehmende Mitglieder, Art der Kontaktaufnahme, Wetterbericht, Bericht des Lawinenwarndienstes, Beurteilungsgrundlagen, Maßnahmen nach Ort, Zeit und Dauer usw.

J) Verständigung und massnahmen im Unglücks- und Katastrophenfall:

Die Bezirkshauptmannschaft Imst ist von einem allfälligen Lawinenunglück auf jeden Fall sofort zu verständigen.

Geschäftsordnung der Lawinenkommission Imst.

Letzte Aktualisierung am 14.03.2017