Meldeangelegenheiten

Mit 1. März 2002 hat das Zentrale Melderegister seinen Betrieb aufgenommen. Alle Meldedaten werden seit diesem Zeitpunkt in einem Zentralcomputer in Wien gespeichert und täglich von den Meldeämtern in ganz Österreich akutalisiert.

Aus diesem Grund ist es erforderlich, diese Datenbank auf dem neuesten Stand zu halten. Voraussetzung dafür ist aber, dass jeder der in einer Wohnung Unterkunft nimmt, auch der Meldepflicht nachkommt.

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben aber gezeigt, dass gerade SchülerInnen, die in Imst eine Schule besuchen und auch während der Schulzeit in Imst einen Zweitwohnsitz haben, dieser Meldepflicht nicht nachkommen. Es werden daher die Unterkunftgeber, die Unterkünfte an SchülerInnen vermieten, ersucht, darauf zu achten, dass die SchülerInnen der Meldepflicht nachkommen.

Von der Stadtgemeinde Imst werden verstärkt Meldekontrollen durchgeführt.

Der Bürgermeister

Zuständig