Personenstandsurkunden

Geburtsurkunde 
Gebühr: Ausstellung € 9,30

Sonderregelung:
Das Gebührengesetz wurde mit Wirkung vom 1. Jänner 2008 dahingehend abgeändert, dass Schriften, die durch die Geburt eines Kindes veranlasst werden, insbesondere Geburtsurkunden, Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass, sofern sie innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes ausgestellt werden, von den Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben des Bundes befreit sind.

Die Befreiung kommt auch dann zur Anwendung, wenn das Kind vor dem 1. Jänner 2008 geboren wurde und die Ausstellung der entsprechenden Dokumente innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes erfolgt.

In der Praxis heißt das, dass Geburtsurkunden und Staatsbürgerschaftsnachweise bei der Erstausstellung gebührenfrei ausgestellt werden.


Für alle nicht unter diese Gebührenbefreiung fallenden Staatsbürgerschaftsnachweise betragen die Gebühren € 39,60. 

Heiratsurkunde
Gebühr: Ausstellung € 9,30

Sterbeurkunde
Gebühr: Ausstellung € 9,30

Zuständig