Verkehrsaufschließungsabgaben

Erschließungsbeitrag

Ausgleichsabgabe

für nachgesehene Stellplätze gem. § 3 Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz € 1.657,00 je nachgesehenem Stellplatz.
Beitrag zu den Kosten der Errichtung von Gehsteigen: § 13 Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz wird nicht erhoben.